Aktien

Mit dem kauf einer Aktie wird der Anleger Aktionär und erhält somit einen Anteil an der Aktiengesellschaft. Die Aktie gewährt dem Aktionär die gesetzlich und vertraglich festgelegten Rechte. Dazu gehören z. B. Der Anspruch auf einen Anteil am Gewinn (Dividende) und ein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhung, darüber hinaus auch Auskunfts- und in der Regel Stimmrechte auf der Hauptversammlung.

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